Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, darf in Deutschland nur auf Friedhöfen vorgenommen werden, es herrscht Friedhofszwang.

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gab es in Deutschland nur die Erdbestattung. In weiten Teilen der Bundesrepublik ist sie nach wie vor sehr verbreitet. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg in einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren, je nach Friedhofsatzung, vergeht der Körper.

Die Feuerbestattung

Generell sind Erd- und Feuerbestattung in Deutschland gleichgestellt. Doch aus den verschiedensten Gründen werden Feuerbestattungen immer häufiger. Dies steht meistens in Zusammenhang mit den örtlichen Friedhofsgebühren. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in einem Kremationsofen eingeäschert. Der Verzicht auf einen Sarg ist nicht möglich, da dieser dazu dient, den Verbrennungsprozess zu beschleunigen. Gemäß den gesetzlichen Umweltbestimmungen wird von den Krematorien ein Sarg vorgeschrieben, der umweltverträgliche Merkmale aufweist (unbehandelte Oberfläche, biologische Sargwäsche etc.). Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne, der sogenannten Aschenzierurne.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. Sie wird dann auf See beigesetzt, in den meisten Fällen ist dies die Nord- oder Ostsee. Die Angehörigen haben die Möglichkeit an dieser feierlichen Zeremonie, die von dem Schiffskapitän geleitet wird, teilzunehmen. Nach der Beisetzung bekommen die Hinterbliebenen eine Urkunde über die Seebestattung sowie eine Seekarte, in der die genaue Stelle verzeichnet ist, ausgehändigt. Einmal im Jahr werden Gedenkfahrten zu den Beisetzungsorten durchgeführt. Eine Seebestattung setzt eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder der nächsten Angehörigen voraus. Die zu verwendende Urne muss wasserlöslich sein, damit sie vollständig ins Meer übergeht.
 


"Wunder stehen nicht im Gegensatz zur Natur,
sondern nur im Gegensatz zu dem,
was wir über die Natur wissen."

Aurelius Augustinus, (354 - 430),
Kirchenlehrer, Philosoph und Heiliger